Brandschutzmaßnahmen werden nach ihrer Zielsetzung in vorbeugende und abwehrende Maßnahmen unterteilt.
Der vorbeugende Brandschutz, der durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen im Vorwege getroffen wird, wirkt dem Ausbruch von Bränden entgegen bzw. begrenzt deren Ausbreitung. Er ermöglicht im Falle eines Brandes die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten. Zu den Maßnahmen gehören die baulichen Anlagen und Gebäudeanordnungen, die eingesetzten Baustoffe, brandlastarme Elektroinstallationen, Fluchtwege, Brandschutztüren, Brandmeldeanlagen, Brandschutzordnungen und -pläne usw.
Der abwehrende Brandschutz kommt dann zum Einsatz, wenn es brennt, und liegt in erster Linie im Aufgabenbereich der Feuerwehr. Zusätzlich zum Löschen des ursächlichen Brandes bekämpft die Feuerwehr auch Folgeschäden, die ein Vielfaches des eigentlichen Brandschadens ausmachen können. Zu diesen Sekundärschäden zählen unter anderem Umweltschäden, Rauchschäden, Löschwasserschäden und Ausfallschäden.
Aber auch der Unternehmer kann durch die gezielte Ausbildung von Mitarbeitern im Sinne des abwehrenden Brandschutzes effektiv in die Schadensausbreitung eingreifen, bis professionelle Feuerwehrkräfte die weitere Brandbekämpfung übernehmen. Dies wird durch die Ausbildung von Brandschutzhelfern erreicht.
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Durchführung von Brandschutzbegehungen
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Analyse von Brandgefährdungen am Arbeitsplatz
- Kontrolle und Überwachung von getroffenen Brandschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Umsetzung von Brandschutzkonzepten
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Erstellung einer Brandschutzordnung
- Stellung eines externen Brandschutzbeauftragten
- Ausbildung von Brandschutzhelfern